Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A – Beherbergung (AGBH 2006) · Teil B – Onlineshop und Geschenkgutscheine · Teil C – Wellness-Anwendungen · Teil D – Schlussbestimmungen
Stand: 13. Oktober 2026
The parts on the online shop are available in English (jump to them) · Části o internetovém obchodu jsou k dispozici v češtině (přejít na ně)
Teil A – Beherbergung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) in der vom Relax- & Wanderhotel Poppengut verwendeten Fassung.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981. 1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger 5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. 5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr 5.5 Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. 5.6 Außerhalb des im § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: bis 1 Monat vor dem Ankunftstag – keine Stornogebühren; bis 10 Tage vor dem Ankunftstag – 40 % vom gesamten Arrangementpreis; bis 1 Woche vor dem Ankunftstag – 70 % vom gesamten Arrangementpreis; in der letzten Woche vor dem Ankunftstag – 90 % vom gesamten Arrangementpreis. Behinderungen der Anreise 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. 5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. 8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw. 8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu. 9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen. 9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.
§ 10 Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. 10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft: a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw; b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen. 11.2 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 gilt sinngemäß. 11.3 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. 13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. 13.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. 13.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. 13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung. 14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. 15.2 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. 15.3 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen. 15.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. 15.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes
16.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist. 16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind. 16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe b) notwendig gewordene Raumdesinfektion, c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände, d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden, e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä, f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. 17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich. 18.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. 18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt. 18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 19 Ergänzende Hinweise des Hauses
19.1 Alle auf der Website genannten Zimmerpreise verstehen sich pro Person und Nacht inklusive der angegebenen Verpflegung und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Ortstaxe der Gemeinde Hinterstoder (derzeit € 3,– pro Person und Nacht, Kinder bis 15 Jahre frei) ist nicht enthalten und wird vor Ort verrechnet. 19.2 Preisangaben auf der Website sind unverbindlich; verbindlich ist der in der Buchungsbestätigung genannte Preis. Offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten. 19.3 Die im Aufenthalt inbegriffenen Leistungen (Verwöhnpension, geführte Wanderungen, Badepavillon, Saunalandschaft, Verleih und weitere Inklusivleistungen) sind auf der Website beschrieben und können saisonal abweichen. Ein Anspruch auf Ersatz für nicht in Anspruch genommene Inklusivleistungen besteht nicht. 19.4 Bei Anreise mit dem Elektroauto stehen Ladepunkte gegen die auf der Website genannte Gebühr zur Verfügung; die Freischaltung erfolgt über die Rezeption.
19.5 Abweichend von § 4.1 stehen die Zimmer bereits ab 14.00 Uhr bereit. Abweichend von § 4.3 sind sie am Abreisetag bis 11.00 Uhr freizumachen.
19.6 Hunde sind nach Absprache willkommen. Die Vergütung nach § 13.1 beträgt € 15,– pro Nacht ohne Futter. In Restaurant und Wellnessbereich sind Hunde nicht erlaubt (§ 13.5). Eine darüber hinaus erforderliche Endreinigung wird gesondert verrechnet.
Teil B – Onlineshop und Geschenkgutscheine
§ 20 Geltungsbereich und Vertragspartner
20.1 Dieser Teil gilt für Bestellungen von Waren („Ein Stück Poppengut für zu Hause“) und Geschenkgutscheinen über das Bestellformular unserer Website sowie für Bestellungen per E-Mail oder Telefon. Vertragspartner ist Herbert Kniewasser e.U., Relax- & Wanderhotel Poppengut, Mitterstoder 20, 4573 Hinterstoder (im Folgenden „wir“). 20.2 Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haben zusätzlich die Rechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), insbesondere das Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 21 Vertragsabschluss
21.1 Die Darstellung der Artikel und Gutscheine auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung. 21.2 Mit dem Absenden des Bestellformulars (oder einer Bestellung per E-Mail oder Telefon) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung umgehend per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. 21.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung per E-Mail ausdrücklich annehmen oder die Rechnung übermitteln, spätestens mit dem Versand der Ware bzw. des Gutscheins oder mit der Übergabe an der Rezeption. Wir sind berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, etwa wenn ein Artikel nicht mehr verfügbar ist; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet. 21.4 Vertragssprachen sind Deutsch, Englisch und Tschechisch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert; der Kunde erhält alle Vertragsdaten mit der Bestellbestätigung per E-Mail.
§ 22 Preise, Versand und Zahlung
22.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen Versandkosten von € 4,50 innerhalb Österreichs und € 9,50 ins Ausland je Bestellung. Enthält eine Bestellung ausschließlich Geschenkgutscheine, schicken wir sie per E-Mail oder per Post; auch beim Versand per Post fallen dann keine Versandkosten an, innerhalb Österreichs wie ins Ausland. Wir liefern innerhalb Österreichs und ins Ausland. Bestellungen mit Waren können auch an der Rezeption abgeholt werden; die Abholung ist kostenlos. Für Gäste im Haus legen wir solche Bestellungen kostenlos an der Rezeption bereit. 22.2 Die Zahlung erfolgt auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Neukunden liefern wir gegen Vorkassa (Überweisung); Neukunde ist, wer bei uns noch nie bestellt hat. Gäste im Haus, denen wir die Bestellung an der Rezeption bereitlegen, können mit der Zimmerrechnung bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und die notwendigen Mahnkosten zu verrechnen. 22.3 Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs in der Regel binnen 5 Werktagen nach Vertragsabschluss bzw. nach Zahlungseingang, ins Ausland binnen 10 Werktagen. Ist ein Artikel vorübergehend nicht lieferbar, informieren wir den Kunden unverzüglich. 22.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 23 Geschenkgutscheine
23.1 Geschenkgutscheine lauten auf einen Betrag ab € 20,– (Wertgutschein) oder auf eine bestimmte Leistung (Leistungsgutschein) und werden mit einer Gutscheinnummer ausgestellt. Sie werden nach Zahlungseingang – bei Zahlung mit der Zimmerrechnung nach unserer Bestätigung – wahlweise als PDF per E-Mail oder per Post zugestellt; werden mit derselben Bestellung Waren an der Rezeption abgeholt, liegen Gutscheine, die per Post kommen sollten, dort mit bereit. 23.2 Gutscheine können im Relax- & Wanderhotel Poppengut für Übernachtungen, Verpflegung, Wellness-Anwendungen und Artikel aus dem Onlineshop eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; ein Restwert bleibt für spätere Einlösungen gutgeschrieben. 23.3 Wertgutscheine sind unbefristet gültig; für Leistungsgutscheine gilt die auf dem Gutschein genannte Frist. Enthält ein Gutschein keine Frist, kann er innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren ab Ausstellung eingelöst werden. 23.4 Ändert sich der Preis einer auf einem Leistungsgutschein genannten Leistung, kann die Leistung gegen Aufzahlung der Differenz in Anspruch genommen werden. 23.5 Der Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust ist ein Ersatz nur möglich, wenn der Gutschein anhand der Gutscheinnummer zugeordnet werden kann und noch nicht eingelöst wurde. 23.6 Gutscheine sind übertragbar, dürfen aber nicht gewerblich weiterverkauft werden.
§ 24 Gewährleistung und Haftung
24.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Beanstandungen bitten wir unter Angabe der Bestellnummer an info@poppengut.at zu richten. 24.2 Bei Lebensmitteln und anderen verderblichen Waren sind die Aufbewahrungshinweise und das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beachten; Abbildungen auf der Website können vom gelieferten Artikel geringfügig abweichen (Handarbeit, Naturprodukte). 24.3 Gegenüber Verbrauchern haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ausgeschlossen ist nur die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden, soweit sie nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Die Haftung für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; Folgeschäden und entgangener Gewinn werden nicht ersetzt.
§ 25 Widerrufsrecht
Verbraucher können Bestellungen von Waren und Gutscheinen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Einzelheiten, Ausnahmen (etwa bei verderblichen oder versiegelten Waren) und ein Musterformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
Teil C – Wellness-Anwendungen
§ 26 Buchung von Anwendungen
26.1 Massagen, Bäder, Kosmetik- und weitere Anwendungen werden über die Rezeption gebucht – vor der Anreise per E-Mail oder Telefon, während des Aufenthalts persönlich. Die Preise stehen in der jeweils aktuellen Preisliste auf der Website; es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. 26.2 Anwendungen können auch von Gästen in Anspruch genommen werden, die nicht im Haus wohnen, soweit Termine frei sind.
§ 27 Terminabsage
27.1 Gebuchte Anwendungen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen verrechnen wir 80 % des Anwendungspreises. 27.2 Verspätet sich der Gast, verkürzt sich die Anwendung entsprechend; der volle Preis bleibt geschuldet.
§ 28 Gesundheitliche Hinweise
28.1 Anwendungen sind Wohlfühlbehandlungen und ersetzen keine ärztliche Behandlung. Bei Schwangerschaft, akuten Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Thrombosen, Hauterkrankungen oder nach Operationen bitten wir, uns vor der Buchung zu informieren; im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen. 28.2 Der Gast informiert die behandelnde Person vor Beginn über gesundheitliche Einschränkungen. Eine Haftung für Folgen verschwiegener Beschwerden ist ausgeschlossen.
Teil D – Schlussbestimmungen
§ 29 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Teile dieser Bedingungen gilt § 17 (österreichisches Recht, Gerichtsstand). Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Rechts ihres Wohnsitzstaates, soweit diese günstiger sind.
§ 30 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 30a Barrierefreiheit
Wie gut diese Website ohne Maus, mit Vorleseprogramm oder mit vergrößerter Schrift zu benutzen ist, steht in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Dort finden Sie auch, an wen Sie sich wenden können, wenn etwas nicht funktioniert.
§ 31 Kontakt
Herbert Kniewasser e.U., Relax- & Wanderhotel Poppengut, Mitterstoder 20, 4573 Hinterstoder, Österreich · Telefon +43 (0) 7564 5268 · info@poppengut.at
English – Online shop and gift vouchers
This is a translation of Parts B and D of our German terms and conditions above – the parts that apply to orders from our online shop. Parts A (accommodation) and C (spa treatments) concern hotel stays, not shop orders, and are available in German only. Where this translation and the German text differ, the German version applies – except where mandatory consumer law of your country of residence provides otherwise.
Part B – Online shop and gift vouchers
Section 20 – Scope and contracting party
20.1 This part applies to orders of goods (“A piece of Poppengut for your home”) and of gift vouchers placed through the order form on our website, as well as to orders placed by e-mail or by telephone. The contracting party is Herbert Kniewasser e.U., Relax- & Wanderhotel Poppengut, Mitterstoder 20, 4573 Hinterstoder (“we”).
20.2 Consumers within the meaning of the Austrian Consumer Protection Act additionally have the rights set out in the Distance and Off-Premises Transactions Act (FAGG), in particular the right of withdrawal. The information on the right of withdrawal forms part of these terms.
Section 21 – Conclusion of contract
21.1 The presentation of articles and vouchers on the website is not a binding offer but an invitation to order.
21.2 By submitting the order form (or by ordering by e-mail or telephone), the customer makes a binding offer. We confirm receipt of the order without delay by e-mail; this acknowledgement of receipt does not yet constitute acceptance.
21.3 The contract is concluded when we expressly accept the order by e-mail or send the invoice, at the latest when the goods or the voucher are dispatched or handed over at the reception desk. We are entitled to refuse an order without giving reasons, for example if an article is no longer available; any payments already made will be refunded without delay.
21.4 The contract languages are German, English and Czech. We store the text of the contract; the customer receives all contract details with the order confirmation by e-mail.
Section 22 – Prices, delivery and payment
22.1 All prices are in euros and include statutory VAT. Delivery costs of € 4.50 within Austria and € 9.50 abroad are charged per order. If an order contains gift vouchers only, we send them by e-mail or by post; in that case no delivery costs are charged for sending by post either, within Austria as well as abroad. We deliver within Austria and abroad. Orders containing goods may also be collected at the reception desk; collection is free of charge. For guests staying at the hotel we keep such orders ready at the reception desk free of charge.
22.2 Payment is made by invoice within 14 days of the invoice date. New customers are supplied against advance payment (bank transfer); a new customer is anyone who has never ordered from us before. Guests staying at the hotel who have their order kept ready at the reception desk may pay with their room bill. In the event of late payment we are entitled to charge statutory default interest and the necessary reminder costs.
22.3 Within Austria delivery is normally made within 5 working days of conclusion of the contract or of receipt of payment, and abroad within 10 working days. If an article is temporarily unavailable, we will inform the customer without delay.
22.4 The goods remain our property until payment has been made in full.
Section 23 – Gift vouchers
23.1 Gift vouchers are issued either for an amount of € 20 or more (value voucher) or for a specific service (service voucher), each with a voucher number. They are delivered after receipt of payment – or, where payment is made with the room bill, after our confirmation – either as a PDF by e-mail or by post; if goods from the same order are collected at the reception desk, vouchers that were to be sent by post are made available there as well.
23.2 Vouchers can be redeemed at the Relax- & Wanderhotel Poppengut for overnight stays, catering, spa treatments and articles from the online shop. The voucher cannot be exchanged for cash; any remaining value stays credited for later redemption.
23.3 Value vouchers are valid without a time limit; for service vouchers the period stated on the voucher applies. If a voucher does not state a period, it can be redeemed within the statutory limitation period of 30 years from the date of issue.
23.4 If the price of a service named on a service voucher changes, the service can be used against payment of the difference.
23.5 The voucher is to be treated like cash. In the event of loss, a replacement is only possible if the voucher can be identified by its voucher number and has not yet been redeemed.
23.6 Vouchers are transferable but may not be resold commercially.
Section 24 – Warranty and liability
24.1 The statutory warranty provisions apply. Please address complaints to info@poppengut.at, quoting the order number.
24.2 In the case of food and other perishable goods, the storage instructions and the best-before date must be observed; illustrations on the website may differ slightly from the article delivered (hand-made products, natural products).
24.3 Towards consumers we are liable in accordance with the statutory provisions; only liability for damage to property caused by slight negligence is excluded, unless it results from the breach of a material contractual obligation. Liability for personal injury, under the Product Liability Act and for intent or gross negligence remains unaffected. Towards businesses, liability for slight negligence is excluded; consequential damage and loss of profit are not compensated.
Section 25 – Right of withdrawal
Consumers may withdraw from orders of goods and vouchers within 14 days without giving any reason. Details, exceptions (for example for perishable or sealed goods) and a model form are set out in the information on the right of withdrawal.
Part D – Final provisions
Section 29 – Applicable law and place of jurisdiction
All parts of these terms are governed by Austrian substantive and procedural law, excluding the rules of private international law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods. The place of performance is the location of the hotel. In transactions between businesses, the exclusive place of jurisdiction is the registered office of the hotel; the hotel is additionally entitled to assert its rights before any other court having local and subject-matter jurisdiction. Where the contracting party is a consumer domiciled or habitually resident in Austria, actions against the consumer may only be brought at the consumer’s domicile, habitual residence or place of employment. Where the contracting party is a consumer domiciled in a member state of the European Union other than Austria, or in Iceland, Norway or Switzerland, the court having local and subject-matter jurisdiction at the consumer’s domicile has exclusive jurisdiction for actions against the consumer. For consumers, the mandatory provisions of the Austrian Consumer Protection Act and of the law of their country of residence apply in so far as these are more favourable.
Section 30 – Severability
Should individual provisions be invalid, the validity of the remaining provisions remains unaffected. The statutory rule takes the place of the invalid provision.
Section 30a – Accessibility
How well this website can be used without a mouse, with a screen reader or with enlarged text is described in our accessibility statement (German). It also states whom you can contact if something does not work.
Section 31 – Contact
Herbert Kniewasser e.U., Relax- & Wanderhotel Poppengut, Mitterstoder 20, 4573 Hinterstoder, Austria · telephone +43 (0) 7564 5268 · info@poppengut.at
Česky – Internetový obchod a dárkové poukazy
Toto je překlad částí B a D našich německých obchodních podmínek výše – těch částí, které se vztahují na objednávky z našeho internetového obchodu. Části A (ubytování) a C (wellness procedury) se týkají pobytu v hotelu, nikoli objednávek z obchodu, a jsou k dispozici pouze v němčině. V případě rozdílů mezi tímto překladem a německým zněním platí německé znění – s výjimkou případů, kdy kogentní předpisy na ochranu spotřebitele ve státě vašeho bydliště stanoví jinak.
Část B – Internetový obchod a dárkové poukazy
§ 20 Rozsah působnosti a smluvní partner
20.1 Tato část se vztahuje na objednávky zboží („Kousek hotelu Poppengut domů“) a dárkových poukazů prostřednictvím objednávkového formuláře na našich webových stránkách a dále na objednávky e-mailem nebo telefonicky. Smluvním partnerem je Herbert Kniewasser e.U., Relax- & Wanderhotel Poppengut, Mitterstoder 20, 4573 Hinterstoder (dále jen „my“).
20.2 Spotřebitelé ve smyslu rakouského zákona o ochraně spotřebitele mají navíc práva podle zákona o smlouvách uzavíraných na dálku a mimo obchodní prostory (FAGG), zejména právo odstoupit od smlouvy. Poučení o právu na odstoupení od smlouvy je součástí těchto podmínek.
§ 21 Uzavření smlouvy
21.1 Prezentace zboží a poukazů na webových stránkách není závaznou nabídkou, nýbrž výzvou k podání objednávky.
21.2 Odesláním objednávkového formuláře (nebo objednávkou e-mailem či telefonicky) činí zákazník závaznou nabídku. Přijetí objednávky neprodleně potvrdíme e-mailem; toto potvrzení o přijetí ještě není akceptací.
21.3 Smlouva je uzavřena, jakmile objednávku výslovně přijmeme e-mailem nebo zašleme fakturu, nejpozději odesláním zboží či poukazu nebo jeho předáním na recepci. Jsme oprávněni objednávku bez udání důvodu odmítnout, například pokud zboží již není dostupné; již provedené platby v takovém případě neprodleně vrátíme.
21.4 Smluvními jazyky jsou němčina, angličtina a čeština. Text smlouvy ukládáme; zákazník obdrží všechny údaje o smlouvě s potvrzením objednávky e-mailem.
§ 22 Ceny, doprava a platba
22.1 Všechny ceny jsou uvedeny v eurech včetně zákonné DPH. K ceně se připočítávají náklady na dodání ve výši € 4,50 v rámci Rakouska a € 9,50 do zahraničí za objednávku. Obsahuje-li objednávka výhradně dárkové poukazy, zasíláme je e-mailem nebo poštou; v takovém případě se náklady na dodání neúčtují ani při zaslání poštou, a to v rámci Rakouska i do zahraničí. Dodáváme v rámci Rakouska i do zahraničí. Objednávky obsahující zboží lze rovněž vyzvednout na recepci; vyzvednutí je zdarma. Hostům ubytovaným v hotelu připravíme takovou objednávku na recepci zdarma.
22.2 Platba se provádí na fakturu do 14 dnů od data vystavení faktury. Novým zákazníkům dodáváme oproti platbě předem (bankovním převodem); novým zákazníkem je ten, kdo u nás dosud nikdy neobjednal. Hosté ubytovaní v hotelu, kterým objednávku připravíme na recepci, mohou zaplatit prostřednictvím účtu pokoje. V případě prodlení s platbou jsme oprávněni účtovat zákonný úrok z prodlení a nezbytné náklady na upomínky.
22.3 Dodání v rámci Rakouska probíhá zpravidla do 5 pracovních dnů od uzavření smlouvy, resp. od připsání platby, do zahraničí do 10 pracovních dnů. Není-li zboží dočasně k dispozici, zákazníka neprodleně informujeme.
22.4 Zboží zůstává až do úplného zaplacení naším vlastnictvím.
§ 23 Dárkové poukazy
23.1 Dárkové poukazy znějí na částku od € 20 (hodnotový poukaz) nebo na určitou službu (poukaz na službu) a jsou vystaveny s číslem poukazu. Doručujeme je po připsání platby – při platbě prostřednictvím účtu pokoje po našem potvrzení – podle volby buď jako PDF e-mailem, nebo poštou; je-li v rámci téže objednávky zboží vyzvednuto na recepci, připravíme tam i poukazy, které měly být zaslány poštou.
23.2 Poukazy lze v Relax- & Wanderhotel Poppengut uplatnit na ubytování, stravování, wellness procedury a zboží z internetového obchodu. Výplata v hotovosti není možná; zbývající hodnota zůstává připsána k pozdějšímu uplatnění.
23.3 Hodnotové poukazy platí bez časového omezení; u poukazů na službu platí lhůta uvedená na poukazu. Neuvádí-li poukaz žádnou lhůtu, lze jej uplatnit v zákonné promlčecí lhůtě 30 let od vystavení.
23.4 Změní-li se cena služby uvedené na poukazu na službu, lze službu čerpat po doplacení rozdílu.
23.5 S poukazem je třeba zacházet jako s hotovostí. Při ztrátě je náhrada možná pouze tehdy, lze-li poukaz identifikovat podle čísla poukazu a nebyl-li dosud uplatněn.
23.6 Poukazy jsou přenosné, nesmějí však být dále prodávány komerčně.
§ 24 Odpovědnost za vady a náhrada škody
24.1 Platí zákonná ustanovení o odpovědnosti za vady. Reklamace prosím zasílejte na info@poppengut.at s uvedením čísla objednávky.
24.2 U potravin a dalšího zboží podléhajícího zkáze je třeba dodržovat pokyny ke skladování a datum minimální trvanlivosti; vyobrazení na webových stránkách se mohou od dodaného zboží mírně lišit (ruční práce, přírodní produkty).
24.3 Vůči spotřebitelům odpovídáme podle zákonných ustanovení; vyloučena je pouze odpovědnost za škodu na věcech způsobenou lehkou nedbalostí, pokud nevyplývá z porušení podstatné smluvní povinnosti. Odpovědnost za újmu na zdraví, podle zákona o odpovědnosti za vadu výrobku a za úmysl nebo hrubou nedbalost zůstává nedotčena. Vůči podnikatelům je odpovědnost za lehkou nedbalost vyloučena; následná škoda a ušlý zisk se nehradí.
§ 25 Právo odstoupit od smlouvy
Spotřebitelé mohou od objednávky zboží a poukazů odstoupit ve lhůtě 14 dnů bez udání důvodu. Podrobnosti, výjimky (například u zboží podléhajícího zkáze nebo v uzavřeném obalu) a vzorový formulář najdete v poučení o právu na odstoupení od smlouvy.
Část D – Závěrečná ustanovení
§ 29 Rozhodné právo a soudní příslušnost
Všechny části těchto podmínek se řídí rakouským hmotným i procesním právem s vyloučením norem mezinárodního práva soukromého a Úmluvy OSN o smlouvách o mezinárodní koupi zboží. Místem plnění je místo, kde se hotel nachází. Ve vztazích mezi podnikateli je výlučně příslušným soudem soud v sídle hotelu; hotel je navíc oprávněn uplatnit svá práva i u kteréhokoli jiného místně a věcně příslušného soudu. Je-li smluvním partnerem spotřebitel s bydlištěm nebo obvyklým pobytem v Rakousku, lze žaloby proti spotřebiteli podat výhradně v místě jeho bydliště, obvyklého pobytu nebo zaměstnání. Je-li smluvním partnerem spotřebitel s bydlištěm v jiném členském státě Evropské unie než v Rakousku, na Islandu, v Norsku nebo ve Švýcarsku, je pro žaloby proti spotřebiteli výlučně příslušný místně a věcně příslušný soud v místě jeho bydliště. Pro spotřebitele platí kogentní ustanovení rakouského zákona o ochraně spotřebitele a práva státu jejich bydliště, pokud jsou pro ně příznivější.
§ 30 Oddělitelnost ustanovení
Jsou-li jednotlivá ustanovení neplatná, zůstává platnost ostatních ustanovení nedotčena. Na místo neplatného ustanovení nastupuje zákonná úprava.
§ 30a Přístupnost
Jak dobře lze tyto webové stránky používat bez myši, s odečítačem obrazovky nebo se zvětšeným písmem, popisuje naše prohlášení o přístupnosti (německy). Najdete tam také, na koho se můžete obrátit, pokud něco nefunguje.
§ 31 Kontakt
Herbert Kniewasser e.U., Relax- & Wanderhotel Poppengut, Mitterstoder 20, 4573 Hinterstoder, Rakousko · telefon +43 (0) 7564 5268 · info@poppengut.at

